Benutzungsordnung 4x4 Gelände ÖAMTC-ZV-Amstetten

 

Der ÖAMTC-ZV-Amstetten, hier kurz ZV genannt, bietet in seiner Einrichtung ein Offroad-Gelände an, auf dem verschiedene Hindernisstrecken vorhanden sind und befahren werden können.
 

1. Verhalten im Gelände und auf Touren

a) Bei der Benutzung des Offroad-Geländes und bei sogenannten Touren oder Ausfahrten  hat die Sicherheit höchsten Stellenwert. Die StVO gilt auf dem gesamten Gelände. Jeder Teilnehmer fährt selbst mit der erforderlichen ständigen Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme auf die anderen Teilnehmer. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

b) Im Hinblick auf Sicherheit und Naturschutz beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Offroad-Gelände 10km/h und für Touren und Ausfahrten abseits asphaltierter Straßen maximal 30km/h. Die Geschwindigkeit ist immer den tatsächlichen Gegebenheiten und der Örtlichkeit anzupassen. Staubaufwirbelung ist zu vermeiden und speziell auf den "Offroad" Touren ist auf Wanderer, Radfahrer und Tiere Rücksicht zu nehmen. Bei einem nachweislichen Verstoß gegen diese Regeln erfolgt der Ausschluss aus der Veranstaltung und Anzeige bei der Behörde durch den ZV.

 

c) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Zeit auf dem Gelände oder auf der Geländewagen Tour den in den Fahrzeugen befindlichen Sicherheitsgurt anzulegen und die jeweils vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.

 

d) Abgesperrte, bzw. nicht als Fahrstrecke gekennzeichnete Bereiche im Gelände dürfen nicht befahren werden. Die Touren der Geländewagen sind geführt oder  im Roadbook eingezeichnet und dürfen nicht verlassen werden!

 

e) Auf freilaufende Tiere ist im gesamten Offroad-Gelände und bei Touren Rücksicht zu nehmen.

 

f) Der jeweilige Nutzer verpflichtet sich, nicht einsehbare Bereiche zuerst zu Fuß zu erkunden, bevor er  diese mit dem Fahrzeug befährt.

 

g) Vor jedem Hindernis muss sich der jeweilige Nutzer selbst vergewissern, ob das von ihm geführte Fahrzeug für die Durchfahrt dieses Hindernisses geeignet ist.
Die ROTE Trial-Strecke im Offroad-Gelände darf nur mit einem Instruktor befahren werden.

 

h) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Fahrzeug und an den Personen, die dadurch entstehen, dass das Hindernis mit einem nicht dazu geeigneten Fahrzeug befahren wird oder wenn der Schaden auf eigene Fahrfehler zurückzuführen ist.

 

i) In eine Hindernispassage darf nicht eingefahren werden, sofern sich ein weiterer Teilnehmer bereits in dieser Passage befindet oder diese durchfährt.

 

j) Den Anweisungen des Personals des ZV und der Instruktoren ist unbedingt Folge zu leisten, andernfalls wird ein Platzverweis ausgesprochen.

 

k) Nach der Geländefahrt bzw. der Tour ist das jeweils selbst geführte Fahrzeug auf eventuelle Schäden zu überprüfen. Sobald Beschädigungen am Fahrzeug festgestellt werden, ist der Offroad-Parcours sofort zu verlassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, unverzüglich den Schaden an einen Mitarbeiter des ZV zu melden.

 

l) Für die Lenker gilt, dass auf dem gesamten Gelände während der Öffnungszeiten das Verbot des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel besteht. Der vorherige Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln ist verboten und führt zum sofortigen Fahrverbot. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel stehen, dürfen kein Fahrzeug bewegen. Dies gilt für das 4x4 Gelände des ZV wie auch für Geländewagen Touren.

 

2.Haftung

 

Der ZV übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere Sachschäden und/oder Personenschäden. Haftungs- und Schadenersatzansprüche der jeweiligen Benutzer gegenüber dem ZV, den Grundeigentümern oder sonstigen beauftragten Personen und Mitarbeitern ZV sind ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden ursächlich zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge unsachgemäßer Fahrweise. Es wird im Speziellen darauf hingewiesen, dass Teilnehmer, die ihr eigenes Fahrzeug im Gelände bewegen, die alleinige Verantwortung für ihr Fahrzeug und Insassen tragen und sich gegenüber dem ZV bezüglich Schäden an ihrem Fahrzeugen oder an Personen Schad- und klaglos halten.

 

3. Meldepflicht

 

Jeder Teilnehmer hat die Verpflichtung, jede selbst verursachte oder bemerkte Beschädigung am Gelände oder am Fahrzeug (speziell bei Brand oder auslaufenden Flüssigkeiten) sofort einem Mitarbeiter des ZV zu melden. Diese Meldepflicht bezieht sich auch auf eigene Unfälle oder Unfälle Dritter.

 

4. Allgemeines

 

Mitgebrachte Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Vor der Fahrt sowie vor dem Verlassen des Geländes ist die Betriebs- und Verkehrssicherheit des KFZ zu überprüfen. Es ist untersagt, außerhalb der dafür ausdrücklich ausgewiesenen Flächen auf dem Gelände Betankungen oder sonstige Wartungsarbeiten durchzuführen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass mit stark verschmutzen Fahrzeugen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf, sofern hierdurch die Straße verschmutzt wird.
 Jedes Fahrzeug ist daher vor Verlassen des Geländes vom gröbsten Schmutz (speziell auf den Reifen) zu befreien.

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